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In der Sitzung vom 21.9.2021 wurde der Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bauvorhaben „Bürgercampus“ gefasst. In der Sitzung vom 8.3.2022 wurde nun eine erneute Offenlage beschlossen. Diese laut ist Vorlage notwendig, „weil sich neue Sachstände … beim Bodengutachten erst nach der ersten Offenlage ergeben haben“. Dieser Sachverhalt ist nachweislich falsch. Das Bodengutachten stammt vom 5.8.2021. Es lag also bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zur Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Es lag zum Auslegungszeitpunkt (4.10 -4.11.2021), sowie zum Zeitpunkt des Baubeschlusses durch den Rat am 4.11. 2021 vor. Es wurde den Bürger:innen und der Politik jedoch bewusst vorenthalten.
In dem Gutachten werden dezidiert Gefahren und Restriktionen des Baugrundes aufgeführt, u.a. die bestehende erhebliche Kontamination des Bodens, der in seiner Gesamtheit deponiepflichtig ist (Deponieklasse II zu einem Drittel, Deponieklasse III zu zwei Dritteln). Das heißt: exorbitante Kosten für die Deponierung und die Erfordernis einer kostenintensive Baustellenlogisik. Eine Gefährdung der umliegenden Gebäude durch das Absinken des Grundwassers wird beschrieben. „Zur Minimierung“ dieses Risikos ist eine aufwendige Gestaltung der Baugrube notwendig. Das Niederschlagswasser darf auf dem Gelände nicht versickern und nicht wie bisher in die Werse abgeleitet werden, sondern muss der Kanalisation zugeführt werden. Es ist bislang nicht geprüft, ob die bestehenden Mischwasserkanäle über ausreichende Kapazitäten verfügen. Des Weiteren besteht der begründete Verdacht, dass bereits eine Kontamination des Grundwassers, welche eine umfängliche Grundwassersanierung notwendig machen könnte, vorliegt. Hierzu gibt es bereits eine Untersuchung mit Laborergebnissen, die dem Ausschuss und den Bürger:innen verschwiegen werden.
Das ist kein Katastrophenszenario, sondern sind klar belegte Sachverhalte. Diese sind technisch natürlich zu beherrschen, wirken jedoch als enorme Kostentreiber. Das bewusste lächerlich machen dieser Tatsachen, durch den Baudezernenten Köpp „Atommüll werden wir hier sicher nicht finden“, dient dazu die eigene Inkompetenz und das Fehlen von Sachargumenten zu verschleiern. Die für März fest zugesagte Kostenberechnung wird nun erst im Mai vorliegen und mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere Kostensteigerungen beinhalten. In der Sitzung des Ausschusses am 4.11.2021 haben wir als Grüne bereits nachgefragt, ob das Gebäude in der geplanten Form überhaupt gegen Hochwasser zu versichern sei. Die Verwaltung hat dies ausdrücklich bejaht. Nun war eine Umplanung erforderlich, mit Verzicht auf die Unterkellerung, weil: „Das hätte uns doch so keiner versichert“, Zitat Baudezernent Köpp. Wird hier die Politik bewusst belogen oder ist der „fortwährende Erkenntnisprozess“ der Verwaltung nur ein teure Ausrede dafür, die bereits bekannten Risiken und die Kostenexplosion Politik und Öffentlichkeit in Salamitaktik zu präsentieren? An der seriösen Arbeit und Informationspolitik der Verwaltung bestehen inzwischen berechtigte Zweifel. Hier wird entgegen fundierten Sachständen an einem Projekt festgehalten, dass in ein finanzielles Desaster für die Stadt führt.
Petra Pähler-Paul
Fraktionsvorsitzende B90/Die Grünen
Der Rat der Stadt Ahlen möge beschließen:
Die Stadt Ahlen beruft einen Klimabeirat ein.
Zur Entscheidung bereitet die Verwaltung eine Vorlage für den Rat bzw. den zuständigen Fachausschuss vor. Hier sollen folgende Aspekte aufbereitet werden.
- Bürgerbeirat versus wissenschaftlicher Beirat - Geschäftsordnungsentwurf/Satzung
- finanzielle Ausstattung - Rechte und Aufgaben
- Mitgliederzusammensetzung
- thematische Schwerpunkte der inhaltlichen Arbeit
Begründung:
Das Ziel die Stadt Ahlen bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu gestalten, ist im Kommunalwahlkampf 2020 zum Ziel zahlreicher Parteien der Stadt Ahlen und des Bürgermeisters erklärt worden.
Inzwischen gibt es den Entwurf und erste Handlungsempfehlungen für den „Ahlener Weg“. Um das Ziel der CO2- Neutralität zu erreichen, bedarf es gewaltiger Anstrengungen, sowie Investitionen,Nutzung von Förderprogrammen, Beratungsangebote und fachlicher Expertise.
Hierzu ist die frühzeitige Einbindung der Zivilgesellschaft dringend erforderlich, um in einem gesamtstädtischen Prozess diese gesellschaftliche Aufgabe zu strukturieren und voranzubringen.
Die Aufgabenstellung, Struktur, Rechte und Aufgaben, sowie die Zusammensetzung eines solchen Klimabeirates muß differenziert erarbeitet und politisch beraten werden. Dazu ist es unabdingbar, dass die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Modelle von der Verwal- tung dargelegt und der Politik zur Entscheidungsfindung vorgelegt werden. Ziel soll hier sein, einen Klimabeirat dauerhaft zu installieren und funktionsfähig auszustatten.
Die Aufgaben eines Klimabeirates könnten sein:
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.
Petra Pähler-Paul
Fraktionsvorsitzende
Der Rat der Stadt Ahlen möge beschließen:
Die Ortsdurchfahrt Vorhelm wird auf der gesamten Länge mit einer Tempo 30 Beschilderung, zur Geschwindigkeitsbegrenzung versehen. Ziel ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit aller, insbesondere der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer:innen.
Die Verwaltung arbeitet begleitend Maßnahmen zur Erhöhung, bzw. Herstellung der Sicherheit für den Radverkehr aus.
Die Verwaltung veranlasst eine Hinweisbeschilderung auf Schule, Kita und Altenheim.
Begründung:
1. Beschreibung der verkehrlichen Gesamtsituation
In den letzten Jahren hat sich die allgemeine Sicherheit der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer in der ca. 1.200 m langen Ortsdurchfahrt (OD) Vorhelm stetig verschärft. Vielfältige Gründe zeichnen sich für eine ständige Verschlechterung der Sicherheit bestimmter Teilnehmergruppen in einzelnen Streckenabschnitten im oben genannten Teilstück auf. Im Folgenden sollen Gründe für zunehmende Verkehrsgefährdungen der unterschiedlichen Teilnehmer aufgezeigt werden:
• Eine ständig zunehmende Verkehrsdichte durch Pendler aus Beckum/Soest, dem Ruhrgebiet und Münster, sowie LKW-Fernverkehr, hauptsächlich in den morgendlichen und abendlichen Rushhourzeiten;
• Situationsbedingt benutzt der Fernverkehr die L 586 als Ausweichstrecke, besonders bei Störungen beider Fahrtrichtungen auf der A2;
• Vermehrter landwirtschaftlicher Schwerverkehr mit Großgeräten nutzt während den Vegetationszeiten, aber besonders in den Erntezeiten in wachsender Frequenz und oftmals mit höherer, unangemessener Geschwindigkeit in beiden Fahrtrichtungen die OD.
• Für Radfahrer besteht in weiten Abschnitten der OD (auf einer Länge von 800 m!) kein Angebot zur Nutzung von Radwegen. Eine durchgehende Radwegmindestbreite von 2,10m für eine Nutzung der Gehwege mit dem Hinweis „Radweg frei“ ist fast uneingeschränkt nicht möglich.
• Eine Teilnahme der Radfahrer am Verkehr über die Fahrbahntrasse ist nur unter widrigsten und gefährlichsten Bedingungen möglich. Ein gesetzlich vorgeschriebener seitlicher Mindestabstand zwischen dem überholenden Autofahrer und dem Radfahrer nach §5 StVO (Innerorts) von 1,50m Breite kann aufgrund der Fahrbahnbreiten (Mehrzwegspuren, Parkstreifen, zwei Fahrspuren) und gegenläufigen Verkehr kaum oder gar nicht eingehalten werden. (Außerorts gilt ein Mindestabstand von 2,00m)
• Durch die entstandenen neuen Baugebiete nutzen mehr Kinder die OD als Schulweg.
• Durch das Altenheim sind auch mehr ältere Leute im Verkehrsraum anzutreffen.
2. Analyse der baulichen Begebenheiten / Fahrbahnprofile in den einzelnen Teilabschnitten
Die Situationen sollen hier Abschnittsbedingt für die Fahrtrichtungen Münster und Beckum getrennt aufgezeigt werden:
A) Fahrtrichtung (FR) Nord aus Richtung Beckum in Richtung Münster: (FR Münster).
• 1. Abschnitt vom Ortseingang vor „Theos Schmiede“ bis Einmündung Mühlenstrasse. Hier besteht ein ausreichendes Fahrbahnprofil für Fahrbahn, Gehweg / Radweg. Diese sind jeweils ab Theos Schmiede in ausreichender Breite angelegt und ausgeschildert.
• 2. Abschnitt zwischen den Einmündungen Mühlenstrasse und Am Hellbach Neben der Fahrspur für den Autoverkehr ist in kompletter Länge eine Mehrzweckspur durch Markierung abgegrenzt. In Höhe des Gasthauses Pelmke wird der Mehrzweckstreifen im Bereich der Bushaltestelle unterbrochen. Der Mehrzweckstreifen wird im beschriebenen Streckenabschnitt meistens als Parkstreifen mitgenutzt. Der angrenzende Gehweg ist in unterschiedlichen Breiten angelegt, die durch Bauminseln weiter eingeengt werden. Hier ist nur Fußgängerverkehr möglich. Vor der Bushaltestelle ist eine Ampelquerung (nähe Gasthaus Pelmke) für Fußgänger eingerichtet.
• 3. Abschnitt zwischen den Einmündungen Am Hellbach und Pankratiusstr. (Am Pilz) Die Fahrbahn bleibt in ihrer Regelbreite durchgängig. Die rechtsseitige Mehrzweckspur wird aufgrund der Bebauung beendet. Der sich an dieser Stelle befindliche Gehweg mit einer ausreichenden Breite nur für Fußgänger endet hinter dem „Vorhelmer Grill“. Etwa ab Haus Nr. 29 verengt sich der bestehende Gehweg aufgrund der bestehenden Bebauung auf einer Breite von ca. 0,70 m bis ca. 0,85m. Die Breite ist für Fußgänger (z.B. mit Kinderwagen) nicht ausreichend. Hinter dieser Engstelle wird die Fahrbahn um eine Busspur/Bushaltestelle erweitert. Der Gehweg verbreitert sich wieder auf eine ausreichende Breite für Fußgänger. Eine Aufstellfläche für den Wartebereich der Bushaltestelle grenzt ebenfalls an.
• 4. Abschnitt zwischen den Einmündungen Pankratiusstr. (Am Pilz) und Pankratiusstr. (gegenüber Schulstr.) Die Fahrbahn bleibt in ihrer Regelbreite durchgängig. Der Mehrzweckstreifen neben der Fahrbahn wird wieder aufgenommen und bleibt durchgängig bestehen, er wird aber oft als Parkstreifen benutzt und endet vor der Einmündung. Der angrenzende Gehweg ist in ausreichender Breite vorhanden, kann aber auch nur als Gehweg genutzt werden.
• 5. Abschnitt zwischen den Einmündungen Pankratiusstr. und Ennigerstr. Die Fahrspur bleibt erhalten, wird aber infolge der Aufweitung für die bestehende Linksabbiegerspur zum Einkaufsmarkt und Altenzentrum nach rechts verschwenkt. Es besteht kein Mehrzweckstreifen neben der Fahrbahn. Der an der Fahrbahn angrenzende seitliche Gehweg ist in ausreichender Breite vorhanden, aber auch hier nur als Gehweg nutzbar. Dahinter grenzt das Gelände des AWO-Kindergartens an.
• 6. Abschnitt zwischen der Einmündung Enniger Str. und dem Ende der OD Vorhelm Die Fahrspur bleibt erhalten. Der Mehrzweckstreifen wird wieder aufgenommen und endet etwa in Höhe der gegenüber liegenden Einmündung Dorffelder Str. vor einer Hochbordanlage und einer dahinter angrenzenden Asphaltfläche. Hinter der Einmündung Dorffelder Str. beginnt linksseitig ein neu erstellter Radweg bis zum Kreisverkehr Tönnishäuschen.
B) Fahrtrichtung (FR) Süd aus Richtung Münster in Richtung Beckum: (FR Beckum).
• 1. Abschnitt vom Ortseingang Vorhelm bis Einmündung Dorffelder Str. Hier wurde vor einigen Jahren getrennt von der Fahrbahntrasse der L 586 ein Radweg gebaut. Dieser mündet in Höhe der Einmündung Dorffelder Str. in den bestehenden Mehrzweckstreifen.
• 2. Abschnitt zwischen der Einmündung Dorffelder Straße und Enniger Str. Es besteht ein normal breiter Fahrstreifen Fahrbahn. Seitlich ist ein durchgängiger Mehrzweckstreifen angelegt. Der Mehrzweckstreifen- der auch durch parkende Fahrzeuge genutzt wird - läuft gegenüber der Enniger Str. aus. Daneben befindet sich ein Gehweg mit einer Breite unter 2,0 m. Er ist ausschließlich für Fußgängerverkehr ausgelegt.
• 3. Abschnitt von der Einmündung Enniger Str. bis Einmündung Schulstraße Fahrspur und Gehweg (nur für Fußgängerverkehr geeignet) bleiben durchgängig ohne Mehrzweckstreifen bis zur Schulstraße in bestehender Breite erhalten.
• 4. Abschnitt von der Schulstr. bis zur Fußgänger Ampelquerung nähe Pankratiusstr. / Am Pilz (etwa Haus Nr. 26) Die Fahrspur bleibt durchgängig unverändert erhalten. Der seitliche Mehrzweckstreifen wird ab der Einmündung Schulstraße wieder aufgenommen, wird vor der Fußgängerquerung mittels Sperrflächen unterbrochen und läuft aufgrund der Fahrbahnverengung vor etwa Haus Nr. 26 aus. Auch hier wird der Mehrzweckstreifen verkehrsbedingt durch parkende Fahrzeuge genutzt. Der dahinterliegende Gehweg ist in unterschiedlichen Breiten angelegt, wird aber durch Bauminseln unter 2,00m Breite eingeengt. Eine Nutzung kann auch hier einem Fußgänger allein vorbehalten bleiben.
• 5. Abschnitt von der Fußgänger-Ampelquerung bis zur Einmündung Augustin-Wibbelt-Str. Die Fahrspur bleibt durchgängig unverändert erhalten. Der Mehrzweckstreifen ist im gesamten Teilstück entfallen. Fahrzeuge parken in der Fahrspur. Der vorbeifahrende Fahrzeugverkehr muss verkehrsbedingt in die gegenläufige Verkehrsrichtung ausweichen. Der angrenzende Gehweg ist in uneinheitlich in unterschiedlichen Breiten zwischen 1,50m – 3,00m angelegt. Einzelne Bauminseln begrenzen die Nutzungsfläche. Radverkehr könnte in diesem Teilstück ebenfalls nicht mit einbezogen werden.
• 6. Abschnitt Augustin-Wibbelt-Str. bis etwa Haus Nr. 40 Die Fahrspur bleibt durchgängig unverändert erhalten. Der Mehrzweckstreifen ist im genannten Teilstück ebenfalls entfallen. Der seitlich angrenzende Gehweg ist in einer Breite von ca. 2,0m angelegt und wird durch Bauminseln eingeengt. Radverkehr könnte in diesem Teilstück ebenfalls nicht mit einbezogen werden.
• 7. Abschnitt von Haus Nr.40 bis zur Ampelquerung bei dem Gasthaus Pelmke Die Fahrspur bleibt durchgängig unverändert erhalten. Der Mehrzweckstreifen wurde ab Haus Nr. 40 wieder durchgängig aufgenommen. Auch hier nutzen im Tagesverlauf Fahrzeuge zum Parken die Mehrzweckspur. Der seitlich angrenzende Gehweg ist uneinheitlich in sehr unterschiedlichen Breiten, aber hier größer 2,50 m angelegt. Hier sind im Abstand zwei Bauminseln angelegt Im Bereich der Fußgänger-ampelquerung befinden sich Einbauten durch Verkehrsbeschilderung mitten im Gehweg.
• 8. Abschnitt von der Ampelquerung (nähe Gasthaus Pelmke) bis zur Einmündung Kahrweg Die Fahrspur bleibt durchgängig unverändert erhalten, ebenso ist der Mehrzweckstreifen durchgängig erhalten. Auch hier nutzen im Tagesverlauf einige parkende Fahrzeuge die Mehrzweckspur. Der seitlich angrenzende Gehweg ist uneinheitlich in sehr unterschiedlichen Breiten mit einer Mindestbreite von ca. 1,80 m angelegt. Dahinter befinden sich zum Teil angrenzend befestigte Flächen. Radverkehr könnte in diesem Teilstück wohl ebenfalls nicht mit einbezogen werden. An der Einmündung Kahrweg endet der alte Ausbauzustand. Der Mehrzweckstreifen endet ebenfalls hier.
• 9. Abschnitt von der Einmündung Kahrweg bis zur Einmündung Im versunkenen Garten Hier besteht ein ausreichendes Fahrbahnprofil für Fahrbahn, Gehweg und Radweg. Diese sind wie auf der gegenüberliegenden Seite in ausreichender breite angelegt.
• 10. Abschnitt von der Einmündung im versunkenen Garten bis OA Vorhelm Richtung Beckum Das Fahrbahnprofil wird (auch über die Ortsgrenze hinausgehend) fortgeführt. Eine farblich gestaltete Pflasterfläche mündet an der Ortsgrenze in den Mehrzwecksstreifen.
3. Veränderte Begebenheiten der Örtlichen Infrastruktur im Einzugsbereich der OD
• Wachsende Infrastruktur durch neu entstandene Neubaubaugebiete
• Höhere Nutzung der Schul- und Einkaufswege
• Neuer Kindergarten
• Neues Altenheim
• Grundschule / OGS
4. Gefährdungsabschnitte, Unfallschwerpunkte und Unfallgefahrenstellen
• Die bauliche Situation ist hauptsächlich für den Autoverkehr ausgelegt.
• Der Mehrzweckstreifen wird i.d.R. (uneinheitlich) als Parkstreifen genutzt.
• Das Profil der Gehwege kann keinen Radverkehr aufnehmen, da Mindestbreiten nicht erfüllt sind, bzw. Einbauten die vorhandenen Breiten eingrenzen.
• Der Radfahrer wird gezwungen, über die Ausbaulänge zwischen Mühlenstr. und Dorffelder Str. für beide Fahrtrichtungen über eine Länge von 800 m die Fahrbahn zu nutzen.
• Unfallschwerpunkt Ausfahrt Volksbank bzw. Fahrschule (Hauptstr. 49), „Auslaufstrecke“ für den Durchfahrtverkehr in FR Münster, tlw. Geschwindigkeitsüberschreitungen; fehlende Sicht des Herausfahrenden durch parkende Fahrzeuge.
• Ein Unfallschwerpunkt besteht an der Einmündung Enniger Str.
• Gefahrenpunkt bei HS Nr. 29-27: Die Gehwegbreite beträgt 0,70m-0,90m, über zwei Häuserbreiten hinweg!!; Auf der gegenüberliegenden Seite parken Fahrzeuge im Fahrbahnstreifen; Der Fahrzeugverkehr in FR Beckum muss beim Vorbeifahren an parkenden Fahrzeuge in die gegenläufige Fahrspur herüberschwenken. Der Fahrzeugverkehr in FR Münster wird dadurch (Linienbusverkehr!) an den Außenrand der Fahrbahn (Bordanlage) gedrückt. Auch hier müssen 1,5 m Sicherheitsabstand eingehalten werden. Das ist schlicht unmöglich.
• In der OD zwischen Augustin-Wibbelt-Str. und Ennigerstr. befinden sich eine Grundschule mit OGS, ein Altenheim und ein Kindergarten.
• Relativ „Ungebremste“ Einfahrt in die OD aus FR Münster in FR Beckum gegenüber Einmündung Dorffelder Str.; Die verschwenkende Fahrspur wird bei nicht angepasster Ortsgeschwindigkeit im „Geradeauslauf“ durchfahren.
• Zunehmender landwirtschaftlicher Schwerverkehr mit Geschwindigkeiten von 50km/h. Die Schlepperzüge etc. sind heute dazu regelrecht „aufgerüstet“ worden.
• Ausweichstrecke bei Störungen auf der A2. Teilweise „Kolonnenverkehr“.
5. Fazit
• Es werden tlw. höhere Geschwindigkeiten als 50 km/h aus Richtung Beckum gefahren
• fehlende Kontrollüberwachungen;
• Hohes Gefährdungspotential des Radverkehrs auf fast der gesamten OD von Mühlenweg bis Dorffelder Str. auf einer Länge von ca. 800 m;
• Ein erforderlicher Seitenabstand (1,50m, witterungsbedingt bis zu 2,00 m)! zwischen Radfahrer und Autoverkehr kann im gegenläufigen Verkehr nicht eingehalten werden; Viele Autofahrer akzeptieren die Notwendigkeit des „hinter dem Radfahrer zu verbleiben“ nur ungern. Während der Hauptverkehrszeiten ist kein Radverkehr auf der Fahrbahn möglich;
• Kein Schutz der Teilnehmer im Bereich Schule, Altenheim und Kindergarten.
• Es fehlt grundsätzlich ein aktiver Verkehrsschutz (Hinweisbeschilderung) für Kinder und für die älteren Generationen.
• Zu ergreifende Maßnahmen:
Für die Fraktion B90/Die Grünen im Rat der Stadt Ahlen
Klaus-Dieter Glöde
Sylvia Klett
Petra Pähler-Paul
Der von Putin begonnene Angriffskrieg in der Ukraine macht uns betroffen und fassungslos. Die Auswirkungen für Europa und die Welt lassen sich noch nicht annähernd erfassen. Die Menschen aus der Ukraine versuchen ihr Land zu verlassen, um vor den Angriffen der russischen Besatzer zu fliehen. Neben einer innerukrainischen Flucht und einer Flucht in die Nachbarländer, ist auch mit einer Flucht in weitere europäische Länder, so auch nach Deutschland, zu rechnen.
Experten erwarten Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine in der Europäischen Union.
Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben sich zur Aufnahme von Flüchtlingen bereit erklärt. Bereits am Donnerstag haben sich die Bundesinnenministerin Faeser und die Innenminister:innen der Länder getroffen, um ein erstes Lagebild zu erstellen. Hier geht es auch darum, Erstaufnahmekapazitäten zur Verfügung zu stellen, um den Menschen Unterkunft und Schutz zu gewähren.
Die Stadt Ahlen verfügt über Erfahrung in der Erstaufnahme von Flüchtlingen.
Die Fraktionen im Rat der Stadt Ahlen beauftragen die Verwaltung damit, die Bereitstellung von Erstaufnahmenkapazitäten über mögliche Schlüsselzuweisungen hinaus zu prüfen und vorzubereiten. Dazu soll die Verwaltung Kontakt mit dem Innenministerium NRW aufnehmen, um die grundsätzliche Bereitschaft zu bekunden und die Klärung von Bedarfen und Finanzierung vorzunehmen.
Die Verwaltung wird bei bestehendem Bedarf beauftragt, kurzfristig geeignete Räumlichkeiten zur Aufnahme einzurichten und den Betrieb sicherzustellen, dazu soll die Kooperation mit geeigneten Trägern gesucht werden.
Für die Fraktionen im Rat der Stadt Ahlen
Das die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesem Haushalt nicht zustimmt wird niemanden erstaunen.
Ich möchte jedoch begründen, warum wir dies tun. Dieser Haushalt beinhaltet ein Defizit von fast 5 Millionen Euro und wir sind nur ca. 500.000,00 Euro von der Haushaltssicherung entfernt. Unsere Spielräume sind massiv eingeschränkt. Gleichzeitig gibt es keine inhaltliche und zielgerichtete Ausrichtung dieses Haushaltes. Dabei müsste doch deutlich sein: je weniger Geld wir zur Verfügung haben, um so zielgerichteter und effizienter müssen wir es einsetzen. Die Instrumente „Gießkanne“ und „Rasenmäher" die hier alternierend von Politik und Verwaltung eingesetzt werden, sind weder hilfreich noch zukunftsfähig. Die Verwaltung hat, um überhaupt einen Haushaltsentwurf hinzubekommen, der uns nicht direkt in die Haushaltssicherung führt, im Vorfeld der Einbringung von den einzelnen Fachbereichen Einsparungen nach dem Rasenmäherprinzip gefordert, die ohne eine erkennbare Priorisierung erfolgt sind.
Pauschal wurden die Fachbereiche mit dem größten Finanzvolumen: Gebäudemanagement, Jugendhilfe und Personal aufgefordert jeweils 500.000,00 Euro einzusparen. Der Rest von weiteren 500.000,00 Euro verteilte sich dann auf die anderen Fachbereiche. Das Ganze nannte sich dann nicht „Einsparverordnung",sondern Optimierung. Im Bereich des Gebäudemanagements, wurden diese Einsparungen vor allem im Bereich der Gebäudeunterhaltung und Sanierung eingespart. In der Jugendhilfe wurden freiwillige Leistungen die der Prävention dienen und die auf Kooperationen mit freien Trägern, Vereinen, Schulen und Kitas etc. beruhen gestrichen oder erheblich gekürzt. Im Personalbereich, den wir in der Vergangenheit, also in der letzten Haushaltssicherung, massiv beschnitten haben und der sich davon noch lange nicht erholt hat, wurden der nächste „Optimierungsbedarf" angemeldet. Welche Kriterien zugrunde lagen, falls überhaupt welche genannt wurden, bleibt intransparent.
Ob sich daraus eine Gefährdung von Zielen ergibt, wurde nicht kommuniziert und entzieht sich einer Überprüfung. Wir als Grüne sehen in allen drei Bereichen eine massive Gefährdung von Aufgaben und Zielen. Wenn wir beim Gebäudeunterhalt und der Sanierung kürzen, werden dauerhaft keine Gelder eingespart, sondern im Gegenteil die Kosten erhöhen sich. Was ein Unterhaltungs- und Sanierungstau für Folgen nach sich zieht, haben wir doch wirklich hinlänglich erlebt.
Wenn wir Gelder im Präventionsbereich der Jugendhilfe einsparen und nicht die Synergieeffekte mit den freien Trägern und anderen Akteuren nutzen, zerstören wir nicht nur das mühsam und über viele Jahre aufgebaute Vertrauen, sondern wir werden letztlich erhebliche Mehrkosten durch nachgehende Maßnahmen haben. Vom Leid das wir verursachen einmal ganz abgesehen.
Für beide Bereiche, so unterschiedlich sie sind gilt: unsere Aufgabe ist es Schäden zu vermeiden und Schaden abzuwenden. Eingetretenen Schaden zu reparieren, kommt nicht nur häufig zu spät, sondern macht sich nicht bezahlt. Gleichzeitig lassen sich die Einsparungen vorbeugenden Handelns immer schwer beziffern oder wie wir in der Corona Pandemie gelernt haben: „There is no glory in prevention".
Für den Personalbereich gilt Ähnliches. Welche Bereiche sind besonders notleidend? Welche Ziele haben Vorrang? Welche Aufgaben müssen heute und in Zukunft dringend erledigt werden? Welche Synergien können durch bessere Abstimmung erreicht werden? Benötigen wir vielleicht eine neue Struktur der Verwaltung in der fachbereichsübergreifende Aufgaben gebündelt werden? Solche Überlegungen habe ich an keiner Stelle gehört.
Die finanziellen Risiken unserer Stadt werden nicht geringer werden, sondern größer. Eine Reihe von Planungen, z.B. der Neubau von Rathaus und Stadthalle mit erwartbaren weiteren Kostensteigerungen werden in diesem Haushalt noch garnicht widergespiegelt. Die Osttangente wird teuerer werden als geplant. Der Ausbau des Abwasserwerkes bleibt bislang unberücksichtigt. Insgesamt werden wir in zahlreichen Bereichen mit Kostensteigerungen zu kämpfen haben, ohne dass erkennbar ist, dass unsere Einnahmen steigen. Dazu kommt eine Inflationsrate von zur Zeit mehr als 5%. Wir wissen nicht, ob sich diese Tendenz verstetigen wird. Erkennbar ist jedoch, dass ein Teil der Ursachen im Bereich der Rohstoffknappheit und in der Verteuerungen der Energiepreise liegt. Das wird nicht besser. Der Druck auf die EZB ihre Niedrigzinspolitik zu korrigieren, steigt jedoch bereits. Für Privatkunden hat der Zinsmarkt bereits angezogen. Dies wird auch Auswirkungen auf unsere Kredite und Investitionen haben.
Dazu kommen erhebliche neue Aufgaben: Digitalisierung, Klimaschutz, Mobilitätswende, der Ausbau der Kitas und der Ganztagsbetreuung in den Schulen, um nur wenige zu nennen.
Welche Verwerfungen und Auswirkungen die Corona-Pandemie dauerhaft auf unsere Gesellschaft haben werden, ist darüberhinaus noch unklar. Klar ist: diese Pandemie ist noch längst nicht vorbei und die Zeche ist noch nicht gezahlt.
Das die Rechnung des Kämmerers aus dem Jahr 2019, die hieß „alle negativen Veränderungen für den Haushalt bleiben aus, alle positiven Effekte bleiben bestehen und mit einer Haushaltsicherung ist nicht zu rechnen“ aufgeht, haben wir bereits damals bezweifelt. Das es so schnell und so bitter kommt, haben wir nicht geahnt.
Ich teile mit meiner Fraktion auch nicht die Zuversicht, dass im Jahr 2025 der Geldsegen über unsere Stadt hereinbricht und Goldesel und Sterntaler gleichzeitig zu Besuch kommen. Wir gehen vielmehr davon aus, dass sich die finanzielle Lage der Stadt weiter verschlechtern wird.
Was können, was müssen wir tun, um handlungsfähig zu bleiben und den zukünftigen Aufgaben und Herausforderungen gewachsen zu sein?
Aus Sicht der Grünen brauchen wir eine Haushaltskommission. Ein Gremium, das die Erstellung des Haushaltes von Beginn an begleitet. Wohlgemerkt nicht als Hinterzimmergremium, sondern vom Rat dieser Stadt eingesetzt und mit Zielvorgaben versehen, mit ständiger Berichtspflicht gegenüber den Ausschüssen und mit Beschlüssen auch zu Zwischenschritten. Das ist ein aufwendiges Verfahren, erfordert Vorbereitung und ist durchaus arbeitsintensiv.
Wir erarbeiten uns so jedoch eine Grundlage über Aufgaben, funktionale, personelle und finanzielle Risiken und haben die Möglichkeit übergeordnete Ziele zu entwickeln und zu priorisieren.
Damit erübrigt sich dann vielleicht auch das Gießkannenprinzip, das die Fraktionen, die dem Haushalt heute zustimmen werden, dem Rasenmäherprinzip der Verwaltung gegenüber gestellt haben.
Während die Verwaltung empfahl, sich allen Anträgen sozialer Träger und Vereine zu verweigern, entschied sich die Koalition der Haushaltsbefürworter dafür nach dem Gießkannenprinpip zu entscheiden. Das Vorgehen war denkbar einfach: Die Spielräume wurden bis an die finanziellen Grenzen der Haushaltssicherung ausgereizt. Jede Fraktion bekam von den anderen Beteiligten die Zustimmung für die von ihr gestellten Anträge zugesichert, die Anträge von Dritten deren Ablehnung die Verwaltung empfohlen hatte, wurden mit Zustimmung versehen. Der Stellenplan wurde mit Streichungen und Sperrvermerken versehen.
Die aufgerufenen Preise waren einigermaßen ausgeglichen. Während die CDU die Zustimmung für die Anträge der sozialen Träger schluckte, verzichtete die SPD auf die Wiedereinführung der Hundesteuer. Die FDP als Vorkämpfer der Digitalisierung, wollte gern den Verzicht auf die Neuschaffung der 2 Stellen EDV/IT zugunsten von Ausschreibungen der Aufträge für die Privatwirtschaft und bekam in Ermangelung eigner Anträge diese Zusicherung. Die Verwaltung zahlte ebenfalls mit dem Verzicht auf die Hundesteuer, nimmt Streichungen im Stellenplan hin und bekommt dafür einen genehmigten Haushalt, der knapp an der Haushaltssicherung vorbei schrappt. Der Bürgermeister bekommt endlich seine ersehnte weitere Stelle für Öffentlichkeitsarbeit und hat damit mehr Mitarbeiter als die Stiko.
Das klingt aus Sicht der Grünen nicht nach einem Konzept, nicht nach zielorientiertem Handeln, sondern nach einem Deal. Dazu kommt, das sich in diesem Haushaltsbündnis die Befürworter des Rathausneubaus um jeden Preis zusammengefunden haben. Ob dieses Bündnis dauerhaft Bestand haben wird, bleibt abzuwarten.
Weder werden wir dem Haushalt zustimmen, noch haben wir eigene Anträge zum Haushalt gestellt. Warum? Das wir dem Haushalt nicht zustimmen werden, war sehr schnell klar. Der Ausbau der Osttangente und der Neubau des Rathauses unter den gegenwärtigen Voraussetzungen sind für uns weder ökologisch noch finanziell tragfähig. Ein Verzicht auf die Wiedereinführung der Hundesteuer als Steuerungsinstrument ist absurd. Die Empfehlung der Verwaltung soziale Anträge abzulehnen, obwohl sie fachlich als sinnvoll erachtet werden, ist für uns ein nicht tragbarer Widerspruch. Den vorliegenden Anträgen der sozialen Träger und Vereine stimmen wir aus diesem Grund auch ausdrücklich zu.
Die konzeptionellen und strategischen Defizite des Entwurfs habe ich bereits benannt und unseren Vorschlag, dem durch eine Haushaltskommision entgegen zu wirken, werden wir in einem Antrag zu Anfang des nächsten Jahres zur Abstimmung stellen.
Zudem können wir aus dem Haushalt erkennen, dass das Ziel bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Stadt zu werden mit dem sogenannten „Ahlener Weg“ keinesfalls erreicht werden kann. Ein Klimakonzept, indem einen Maßnahmenkatalog erarbeitet werden soll, ohne dass eine Zielerreichung zeitlich fixiert ist, kann sein Ziel nicht erreichen. Auch hier werden wir zu Anfang des Jahres einen Antrag vorlegen, der eine transparente Begleitung der Konzeptentwicklung durch einen lokalen „Bürgerrat Klima“ und die Politik vorsieht.
Während wir im letzten Jahr eine Vielzahl von Anträgen gestellt haben, haben wir in diesem Jahr darauf verzichtet. Es war von Beginn der Haushaltsberatung an klar, dass wir nicht bereit sind uns an Deals zu beteiligen. Wir sind nicht bereit, die Rolle des Handlangers der CDU zu übernehmen, der der Bürgermeister die Rolle des Mehrheitsbeschaffers zugewiesen hat. Damit entziehen Sie sich Herr Dr. Berger, übrigens einer Verantwortung die ihr Amt fordert.
Eine solche Haltung wurde bereits im letzten Jahr dadurch abgestraft, dass unsere Anträge jenseits einer inhaltlichen Bewertung pauschal abgelehnt wurden. Es bedurfte keiner großen Weitsicht um zu erkennen, dass auch in diesem Jahr Anträge unserer Fraktion nur eine Chance auf Zustimmung haben werden, wenn wir bereit wären Zumutungen in Kauf zu nehmen, die aus unserer Sicht nicht tragbar sind und eine dauerhafte Belastbarkeit unserer Haushaltsführung nicht sichern.
Unseren Vorschlag, wie angesichts der wechselnden Mehrheiten im Rat und der finanziellen Risiken in Zukunft eine gemeinsame Verantwortung für den Haushalt aussehen kann, haben wir vorgetragen.
Petra Pähler-Paul für Bündnis 90/ Die Grünen
Der Rat der Stadt Ahlen möge beschließen:
In allen Kindertagesstätten auf Ahlener Stadtgebiet werden sogenannte „Lollitest“ mit sofortiger Wirkung eingeführt.
Begründung:
Die Grünen im Rat der Stadt Ahlen fordern die sofortige Einführung von „Lollitests“ in allen Kitas der Stadt.
Um das Bildungs- und Betreuungsangebot für die jüngsten Kinder aufrecht zu erhalten und in den Normalbetrieb zu kommen, ist eine sichere Teststrategie innerhalb der Kindertagesstätten dringend nötig.
Es ist inzwischen unbestritten, dass auch Vorschulkinder erheblich am Infektionsgeschehen durch Covid-19 beteiligt sind. Mit der Verbreitung der Variante B117, die auch in Ahlen die vorherrschende Mutante ist, steigt nicht nur die Ansteckungsgefahr für Kinder selbst, sondern auch die Ansteckungsgefahr für das familiäre Umfeld ganz erheblich.
Bislang werden in Ahlener Kitas flächendeckend sogenannte Nasenbohrertest eingesetzt. Diese Test haben nicht nur eine geringere Zuverlässigkeit, sondern sind in der Handhabung schwieriger und werden von den Kindern häufig nur widerwillig oder garnicht akzeptiert. Dies führt dazu, dass Testungen nicht sachgemäss oder überhaupt nicht durchgeführt werden können.
Damit kann das Ziel Infektion frühzeitig zu erkennen und eine weitere Infektionsausbreitung zu verhindern nicht erreicht werden.
„Lollitests“ werden von den Kindern gut toleriert und sind als PCR-Tests zuverlässiger. Sie werden als Pooltestungen durchgeführt und schonen damit die Laborkapazitäten. Einen vollständigen Überblick über das Testverfahren gibt es unter https://kita-testung-koeln.de/ .
Es sollte selbstverständlich sein, dass angesichts der Bedeutung der sozialen Entwicklung und der frühkindlichen Bildung der Besuch von Kitas so sicher und verlässlich wie möglich gestaltet wird. Zudem gilt es die jungen Familien zu entlasten und deren Berufstätigkeit nicht zu behindern. Wir alle sind dringend darauf angewiesen, dass Menschen die Wirtschaft in dieser Pandemie am Laufen halten. Gleichzeitig wird gerade die Altersgruppe der jüngeren Menschen von der Impfkampagne noch nicht erfasst. Hier ist es die Aufgabe aller für eine gerechte Lastenverteilung zu sorgen.
Dieser Antrag wurde im Rat der Stadt Ahlen am Dienstag den 11. Mai 2021 behandelt und einstimmg angenommen.
Liebe Ahlener:innen,
es ist allerhöchste Zeit aktiv zu werden und zu Handeln! Die besorgniserregende Entwicklung der Coronazahlen und das Aussitzen der Vielzahl unserer Anträge seitens des Bürgermeisters hat uns dazu bewegt, uns mit einem offenen Brief an den Bürgermeister zu wenden. Es folgt der Brief, den ihr hier auch im PDF-Format herunterladen könnt. Ahlen, 19.04.2021
Sehr geehrter Dr. Berger,
in den letzten Wochen ist die Zahl der Coronafälle in unserer Stadt dramatisch gestiegen. Diese Entwicklung war zu befürchten und abzusehen. Hilfs- und Gesprächsangebote von Seiten der Politik, um diese Situation abzuwenden haben Sie nicht angenommen.
Die Entwicklung gerade der letzten Woche weist darauf hin, dass wir uns in einer Phase exponentiellen Wachstums befinden. Diese massive dritte Welle muss umgehend gebrochen werden, um das Leben und die Gesundheit der Ahlen Bürger:innen zu schützen.
Entschiedene Maßnahmen und ein harter Lockdown mit dem klaren Ziel, die 7-Tage-Inzidenz auf einen Wert unter 35 zu drücken und danach eine gezielte Öffnungstrategie zu verfolgen sind notwendig.
Der langfristige und zermürbenden „sanfte“ Lockdown ist dazu nicht geeignet, seine gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Kosten extrem hoch.
Wir fordern Sie deshalb auf, folgende Maßnahmen sofort per Allgemeinverfügung in Kraft zu setzen:
Wir fordern Sie auf sofort und entschieden zu handeln. Zögern und die Suche nach dem Mittelweg, sind zur Bekämpfung einer Pandemie denkbar ungeeignet. Nehmen Sie Ihre Verantwortung für die Stadt Ahlen ernst. Hören Sie auf, sich hinter den Entscheidungen von Bund, Land und Kreis zu verstecken. Zeigen Sie Mut und Entschlossenheit. Bleiben Sie gesund!
Petra Pähler-Paul
Fraktionsvorsitzende B90/Die Grünen
Anträge
Liebe Mitbürger*innen,
im Rahmen der Haushaltsberatungen hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Reihe von Anträgen gestellt, die wir für die Beratungen berücksichtigt haben möchten. Ziel der Anträge ist mehr Klimaschutz für Ahlen, mehr Geschlechtergerechtigkeit und vor allem mehr strategische Planung innerhalb der Verwaltung der Stadt:
Ahlen klimaneutral 2030! Die Grünen fordern die Erstellung eines Masternplans:
- Antrag auf Erstellung eines Masterplans "Ahlen klimaneutral 2030"
Mehr grün für Ahlen! Die Grünen fordern die Erstellung eines ökologisches Grünflächenkonzeptes:
- Antrag auf Erstellung eines ökologischen Grünflächenkonzeptes
Digitalisierung voranbringen! Die Grünen fordern eine Stabsstelle Digitalisierung:
- Antrag auf die Einrichtung einer Stabsstelle Digitalisierung
Die Grünen fordern eine Kulturentwicksplanung für den Zeitraum 2021 - 2030:
- Antrag auf Durchführung einer Kulturentwicklungsplanung
Mehr Vorrang für Fahrräder in Ahlen. Die Grünen fordern die Errichtung einer ersten Fahrradzone:
- Antrag auf Einrichtung einer Fahrradzone
Die Grünen wünschen sich, dass an öffentlichen Einrichtungen und Schulen, an denen mehrere Toilettenanlagen zur Verfügung stehen, auch genderneutralen Toiletten zur Verfügung gestellt werden:
- Antrag auf die Einführung genderneutraler Toiletten
Die Grünen fordern die kostenlose Bereitstellung von Periodenprodukten an öffentlichen Einrichtungen und weiterführenden Schulen:
- Antrag auf die kostenlose Bereitstellung von Periodenprodukten
Die Grünen wünschen größere Außenspielflächen für Kitas:
- Antrag auf Festlegung der Größe von Außenspielflächen Kitas
Gesünderes Essen in Schulen, Kitas und Offenen Ganztagsschulen! Umstellung auf Produkte aus regionalem, biologischem und fairem Handel an Mittagstischen/Mensen:
biologischem und fairem Hande
Liebe Mitbürger*innen,
wir von Bündnis 90/Die Grünen sind in die aktuelle Wahlperiode mit unserem Wahlprogramm gegangen. Wer sich dafür interessiert, kann sich unseren Flyer hier gerne anschauen.
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