5. Integration von Ausländern

06.07.09 –

Basis der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist das Grundgesetz. Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, sowie die Werte der Aufklärung, die in unserer Gesellschaft hart erkämpft wurden, stehen nicht zur Disposition. Gleichzeitig gilt, dass niemand wegen seiner Hautfarbe, Religion, seiner sozialen und ethnischen Herkunft benachteiligt werden darf. Die demografische Entwicklung für unsere Stadt zeigt, dass die Zahl vor allem der jungen Migranten ständig steigt. So haben bereits 50% der Schulanfänger in Ahlen einen Migrationshintergrund. Viele dieser Kinder kommen zudem aus bildungsfernen Elternhäusern und erreichen nur unter großen Schwierigkeiten qualifizierte Bildungsabschlüsse oder gar einen Ausbildungsplatz. Jedes Kind, das auf dem Bildungsweg verloren geht, ist ein Verlust für unsere Gesellschaft und zieht häufig enorme soziale Folgekosten nach sich. Integration findet in den Kitas und Schulen statt. Dort müssen Fördern und Fordern ansetzen, unter aktiver Beteiligung der Eltern. Hier brauchen wir eine bessere personelle und sachliche Ausstattung, klare Förderkonzepte und früh greifende Hilfssysteme. Die Integrationslasten vor allem in den Schulen müssen gerecht verteilt und über eine Schulent- wicklungsplanung gesteuert werden.
Ein Integrationsrat, den Die Grünen bereits vor 5 Jahren gefordert haben und der von der CDU abgelehnt wurde, ist ein wichtiges politisches Instrument. Nur wer an Entscheidungen beteiligt wird, wird auch bereit sein, Verantwortung für diese Entscheidungen zu übernehmen.

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